Der Stand der Technik erlaubt es heutzutage, Wohn- und Nichtwohngebäude zu bauen, die bis zu 70% weniger Energie verbrauchen als der Gebäudebestand. So liegt z.B. der spezifische Heizenergiebedarf bei Altbauten bei ca. 18-30 Liter Heizöl pro m² Wohn-/Nutzfläche und Jahr.
Ein Neubau, errichtet nach den Anforderungen des GEG, verbraucht nur noch 4-9 Liter Heizöl pro m² und Jahr.
Ein Niedrigenergiehaus kommt bei entsprechender Dämmung und geeigneter Wärmeschutzverglasung mit 2-7 Liter Heizöl/m² und Jahr aus. So genannte Passivhäuser schaffen es sogar auf 0-2 Liter Heizöl pro m² und Jahr.
Bei der Modernisierung von Altbauten weisen zahlreiche Maßnahmen eine hohe Wirtschaftlichkeit auf. Dennoch setzen sich energieeffiziente Techniken im Wohnungsbau nur sehr langsam durch. Mögliche Gründe hierfür sind:
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Fehlendes Problembewusstsein
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Investition als einzige Entscheidungsgrundlage für Baumaßnahmen
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Keine Einbeziehung von Betriebskosten, fehlende Vollkostenrechnung
Mangelnde Transparenz über Förderprogramme und immer noch unzureichender finanzieller Anreiz für den Hausbesitzer.
Energetische Modernisierung und Sanierung im Bestand
Im Altbau ist es ungleich anspruchsvoller als im Neubau, den Heizwärmebedarf zu minimieren, da alte Gebäude nicht auf den energiesparenden Einsatz ausgelegt sind. Ein großer Erfolg sind 3- oder 4-Liter-Häuser nach der Sanierung. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die im Neubau erprobten Passivhauskomponenten eingesetzt.
Die Anforderungen des GEG im Altbau sind vergleichsweise gering, der technische Standard liegt sehr viel höher. In der Verordnung wird zwischen den so genannten „bedingten Anforderungen“ und den „Nachrüstpflichten“ unterschieden.
Die Nachrüstpflichten beziehen sich auf die Heizungsanlage und deren Verteilleitungen. Unter den „bedingten Anforderungen“ versteht der Verordnungsgeber bauliche Veränderungen während der Lebenszeit der Gebäude. Damit sind z.B. die Beseitigung von Mängeln und Schäden, Verschönerungen, Anbauten, Fassaden- und Dachsanierungen etc. gemeint.
Im Zuge dieser „Ohnehin Maßnahmen“ soll auch die energetische Qualität deutlich verbessert werden. Um einen Anreiz zu schaffen, gibt es für diesen Bereich auch Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und des BAFA. Außerdem fördert der Bund energetische Gutachten von Wohngebäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Programms“, um einen Anreiz für derartige Maßnahmen zu schaffen und damit mehr Sensibilität für die eigene Immobilie zu wecken.
Bei der energetischen Sanierung und Modernisierung besteht großer Handlungsbedarf.
Oft wird bei sowieso anstehenden Fassaden- oder Dachsanierungen kein zusätzlicher Wärmeschutz angebracht. Einem großen Teil der Hausbesitzer sind die positiven Auswirkungen des Wärmeschutzes auf Wohnkomfort und Kosten nicht bekannt.
Dämmmaßnahmen, die an eine ohnehin geplante Instandsetzung gekoppelt sind, führen in aller Regel zu einem deutlichen Gewinn. Das wirtschaftliche Optimum liegt zwischen 9 und 18 cm Dämmstärke.
Vor Beginn der Maßnahmen:
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Ausarbeiten eines technisch und zeitlich abgestimmten Konzeptes für alle Komponenten: Fenster, Außenwand, Dach, Heizung und Warmwasserbereitung.
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Prüfen von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten: KfW, BAFA, ggf. Programme stadteigener Stadtwerke, kommunale Programme, Landesbodenkreditanstalt.
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Es empfiehlt sich vor Durchführung der Maßnahmen eine „Energiesparberatung vor Ort“ (ISFP) - ein umfassendes Gutachten zur energetischen Sanierung.
Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen erspart wertvolle Rohstoffe, hilft der Umwelt durch die Vermeidung von Schadstoffemissionen und dem Beratungsempfänger, Brennstoffkosten zu reduzieren. Der Komfort und der Wert des Gebäudes kann sich erhöhen. Energiesparmaßnahmen sind somit eine gute und sichere Anlage für Ihre Zukunft.